TIPP: Zahnzusatzversicherung - ohne
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Was ist Zahnersatz?

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Den synthetischen Ersatz von Zähnen versteht man unter dem Begriff Zahnersatz. Argumente dafür sind Entzündungen oder Defekte am natürlichen Zahn, die deswegen das restlichen gesunde Gebiss gefährden oder den anderen Zähnen im Gebiss keinen Halt ermöglichen können und gezogen werden müssen. Auf Grund dessen entscheidet man sich für einen Zahnersatz. Der Ersatz wird auf synthetische aus den Materialien Keramik, Plastik oder Metall hergestellt. Es wird versucht aus unterschiedlichen Stoffen Zahnbrücken, Zahnkronen, Prothesen oder Implantate herzustellen. Diese Prothese kommen als Ersatz unserer natürlichen Zähnen in Frage.

Man unterscheidet hier unter mehreren Ersatzarten, wie beispielsweise eine Prothese, die herausnehmbar oder fest ist. Kronen, werden dagegen zur Gebiss-Stabilisierung verwandt. Implantate sind dagegen ein in den Knochen des Kiefers eingesetzter Fremdkörper. Für welchen Fall welcher Ersatz gewählt wird, muss Ihr Zahnarzt festlegen. Jeder Ersatz dient immer der Förderung Ihrer Gesundheit und dem Erhalt des natürlichen und noch gesunden Gebisses oder der Ästhetik.

Ein Zahnarzt behandelt nach vorgegebenen Rahmenbedingungen, die zum Teil von den Krankenkassen festgelegt sind. Es gibt viele verschiedene Behandlungswege. Auch gibt es viele Gründe für defekte Zähne wie beispielsweise Karies aber auch Zahnfleischkrankheiten, die die Wurzeln angreifen und dadurch diese Zähne nicht mehr erhalten werden können. Aus kassenrechtlicher Betrachtungsweise ist jetzt zum Beispiel der Zahn nicht mehr zu halten. Der Zahnarzt hat jedoch heutzutage Möglichkeiten durch eine Spezialbehandlungen den Zahn zu erhalten. Die Kosten dafür werden unter Umständen von den gesetzlichen Kasse nicht übernommen.

Zu den Aufgaben des Zahnarztes gehört es auch, sich mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen und die Deckungszusage für die Behandlung bereitzustellen.

Ein Ersatz von Teilen des Gebisses dient hauptsächlich immer dazu, die Kaufunktion zu erhalten und bei den gesunden Zähnen oder des Zahnfleisches möglichst Folgeschäden zu vermeiden. Außerdem spielt die Ästhetik eine wichtige und entscheidende Rolle gerade beim Ersatz von Zähnen. Fehlen die Frontzähne oder fällt der Wangenbereich ein ist ein Ersatz unabwendbar.

Infobox - Gut zu wissen

Die Zahnzusatzversicherung erstattet einen Großteil Ihres Rechnungsbetrages. Sie erhalten dadurch Zugang zu günstigem Zahnersatz.
Der MÜNCHENER VEREIN bietet Ihnen als privater Krankenversicherer diesen exklusiven Service.

Die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt nur einen geringen Anteil Ihrer tatsächlichen Zahnersatzkosten.
Der MÜNCHENER VEREIN sichert durch die Zahnzusatzversicherung gerade in solchen Fällen die optimale Versorgung Ihrer Zähne.

Besonderheit: keine Wartezeit !
Viele Zahnversicherungen zahlen oftmals erst nach 8 Monaten. Der MÜNCHENER VEREIN leistet bereits vom ersten Tag an.

Tarif Dental ZE-Fest„Basis“ (560)„Optimal“ (561)
Zahnersatz
Implantate
Brücken
Wartezeitkeinekeine
Gesundheitsfragenkeinekeine
Gesetzliche KassenleistungenLeistungen Zahnzusatzversicherung
Ihr Eigenanteil

„Basis“ - Zuschuss in gleicher Höhe der gesetzlichen Kassenleistungen
„Optimal“ - Zuschuss in doppelter Höhe der gesetzlichen Kassenleistungen



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