
Wartezeit & Gesundheitsfragen.
Viele Zahnzusatztarife haben deutlich unterschiedliche Beiträge. Das macht den Vergleich um so schwieriger. Der MÜNCHENER VEREIN verspricht verständliche Beiträge zum fairen Preis.
| Monatsbeträge in Euro |
Unsere Leistungen
Zahnersatz zugesichert
clever vorgesorgt
Brücken, Kronen garantiert
dank Traditionsversicherer
strahlend schöne Zähne
Vorteile perfekt genutzt
schnelle Behandlung
sicher und preiswert
Ihre Vorteile
Leistung vom ersten Tag an
sofortige Behandlung möglich
in jedem Alter abschließbar
gesunde Zähne ein Leben lang
günstiger Beitragssatz
dauerhaft dank Generationen
garantierte Antragsannahme
schnell und zuverlässig
Der Heil- und Kostenplan Zahnarzt
Zur Erklärung: Stellt Ihr Zahnarzt bei Ihnen fest, dass Sie einen Zahnersatz benötigen, stellt dieser den Heil- und Kostenplan auf. Dieser enthält den aktuellen Befund sowie die geplante Sanierung mittels diversen Kürzeln. Ebenso werden auf diesem Plan die geschätzten Labor- und Materialkosten vermerkt. Auch der geschätzte Eigenanteil, den Sie in diesem Fall zu begleichen hätten, ist hier aufgelistet sowie der Festzuschuss, welcher von der Krankenkasse übernommen wird. Dieser Festzuschuss und auch der Eigenanteil richten sich danach, wie viele Jahre Sie laut dem so genannten Bonusheft vorweisen können in dem Sinne, wie oft Sie zur zahnärztlichen, jährlichen Kontrolle gewesen sind.
Mit dem Heil- und Kostenplan begeben Sie sich zur Krankenkasse, welche den Plan begutachtet und nach ihrem Ermessen genehmigt. Erst, wenn dieses geschehen ist, erhalten Sie den Plan zurück und es kann mit der prothetischen Behandlung beim Zahnarzt begonnen werden.
Wichtig ist für Sie, zu wissen, dass jeder Heil- und Kostenplan nach seiner Genehmigung ein halbes Jahr lang gültig ist. Sprich: Nach diesem halben Jahr muss die prothetische Versorgung bzw. der Zahnersatz eingegliedert sein. Andernfalls muss eine Verlängerung beantragt werden.
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Infobox - Gut zu wissen Die Zahnzusatzversicherung erstattet einen Großteil Ihres Rechnungsbetrages. Sie erhalten dadurch Zugang zu günstigem Zahnersatz. Die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt nur einen geringen Anteil Ihrer tatsächlichen Zahnersatzkosten. Besonderheit: keine Wartezeit ! |
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